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GUT ZU WISSEN - DSV - Segelscheine:
Ein Segelschein ist nicht zwangsläufig ein Beleg für viel Segelpraxis, dient aber als "Befähigungs- und
Berechtigungsnachweis für das Führen von Sportbooten". Ursprünglich unterschied man zwischen Verbandsführerscheinen
(wie A-Schein, BR-Schein) und amtlichen Führerscheinen (z.B. Sportboot-führerschein Binnen). Seit Anfang der
1990er-Jahre stellt der Deutsche Segler Verband (DSV) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung auch die vorgeschriebenen amtlichen deutschen Sportbootführerscheine aus. Sie haben die
Verbandsführerscheine weitgehend ersetzt.
Abhängig vom Geltungsbereich sowie der Nutzungs- und Antriebsart des Fahrzeugs sind unterschiedliche Sportboot-
Führerscheine erforderlich. Darüber hinaus gibt es freiwillige, nicht gesetzlich vorgeschriebene Zertifikate
für das Führen von Sportbooten wie beispielsweise den Sportküstenschifferschein (SKS). Amtliche Sportboot-Führerscheine
sind:
Sportboot-Führerschein Binnen (SBF Binnen)
Sportboot-Führerschein See (SBF See)
Sportküstenschifferschein (SKS)
Sportseeschifferschein (SSS)
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Auf diesem Poster des DSV findet sich eine anschauliche Übersicht:
>>> www.dsv.org (PDF, 2 MB)
Konzept: pr-office - Claudia Mai Gerwien |
Impressum |
Webdesign: Katja Rüppell - www.weiteweltdesign.com
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