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    GUT ZU WISSEN   -   Alster-Vorfahrtsregel - Rechts vor links:

    Genau wie die Bille mit ihren Kanälen und Fleeten ist die Alster bis zur Hasenbergbrücke (Ohlsdorf) ein Randgebiet des Hamburger Hafens. Damit gilt auf der Außenalster die Hafenverkehrsordnung sowie das Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetz. Diese Bestimmungen legen fest, dass auf der Alster Sportfahrzeuge mit kreuzenden Kursen nach der Regel "Rechts-vor-links" ausweichen müssen.

    Anders als auf regulären Binnengewässern sind auch Segel-boote gegenüber Ruderbooten und anderen mit Muskelkraft angetriebenen Wasserfahrzeugen nach dieser Regel ausweichpflichtig.

    Da aber nicht jeder die Regeln kennt, ist man bestenfalls auf alles gefasst. Im Zweifelsfall hilft der Wahrschau-Ruf oder man schreit Raum, um andere unmissverständlich auf ihre Ausweichpflicht aufmerksam zu machen.
    Das gehört sozusagen zum guten Ton der Alster. Und auch das Manöver des letzten Augenblicks hat schon so manche Kollision verhindert. Regattateilnehmer weichen unter-einander nach Wettfahrtregeln aus, gegenüber anderen Seglern gilt allerdings die Rechts-vor-links-Regel. Keinen Zweifel gibt es bei den Alsterdampfern: Sie gehören zur Berufsschifffahrt und dürfen von den Sportbooten nicht behindert werden.

    Rechts-vor-Links   Foto: Arnold Jaschinski  




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